Güte- und Prüfbestimmungen


Grundlage der Gütesicherung sind die Güte- und Prüfbestimmungen. Diese werden vom Güteausschuß der Gütegemeinschaft in Zusammenwirken mit Experten des Baubereiches und des Prüfbereiches sowie Hersteller-und Verbrauchervertretern ausgearbeitet. Bild aus dem Prüflabor – Zerreissprobe eines Kunststoffbelages

Nach einem öffentlichen Anhörungsverfahren werden die Güte- und Prüfbestimmungen durch das RAL-Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung in Kraft gesetzt. Die Verbraucher können bei diesem Verfahren nicht von einer Mehrheit im Güteausschuß überstimmt werden.

Nach bestandener Erstprüfung wird das RAL- Gütezeichen verliehen. Es gilt für ein Jahr und wird nach bestandener Regelprüfung um ein weiteres Jahr verlängert.

Umfangreiche Prüfungen und Kontrollen dokumentieren die strengen Anforderungen


Die Erstprüfung nach RAL umfasst weit mehr als ein Prüfzeugnis nach DIN EN bzw. EN.

Enthalten sind: Die Eignung des Herstellers (Erfahrungsnachweis, Fachpersonal, Lieferantenverpflichtung für Rohstoffe und Geräteaussattung zur Produktion einschließlich Lagerstätten) und die Eigenüberwachung der Produktion (Kontrollen mit Aufzeichnungen durch den Verantwortlichen über Rohstoffe, Idendifikationskontrollen, Messungen).

Alle Prüfungen mit Anforderungen sind in den Dokumenten der Güte- und Prüfbestimmungen unterschieden nach Erst- und Regelprüfung sowie Eigenüberwachung enthalten. Erst- und Regelprüfung werden von einem unabhängigen, von der Gütegemeinschaft beauftragten neutralen und unabhängigen Prüflabor durchgeführt.

Wird die Regelprüfung nicht bestanden erfolgt eine Sonderprüfung und wird diese nicht bestanden erlischt die Berechtigung zur Führung des RAL-Gütezeichens für das betreffende Produkt.

Sportböden als Sportgerät


Die RAL-Gütesicherung hilft ein höchst komplexes Sportbodensystem in bester Qualität herzustellen.

An Sport- und Schutzfunktion werden klar definierte Anforderungen gestellt.

Die RAL-Erstpüfungen umfassen deutlich mehr als Prüfzeugnisse nach europäischer oder nationaler Norm.

Ein Schwerpunkt der RAL-Gütesicherung ist die Umweltverträglichkeit der Produkte. Weder die Gesundheit der Nutzer und Anwohner dürfen beeinträchtigt, noch Boden Wasser und Luft belastet werden.

Erstprüfung, Eigenüberwachung und Kontrolle durch unabhängige Prüflabore sichern einen sehr hohen Standard

Hohe Qualtiät bedeutet Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit

Verpflichtung und Rechte des Herstellers als Mitglied der RAL-Gütegemeinschaft


Der Hersteller ist verpflichtet die Satzung und die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft anzuerkennen.

Die Gütesicherung beginnt mit dem Bestehen der Erstprüfung und der Verleihung des RAL-Gütezeichens. Der Inhaber des RAL-Gütezeichens kann bei Ausschreibungen seine Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft mit dem Gütenachweis für das/die angebotene (n) Produkt(e) nach RAL-GZ 943 bzw. RAL-GZ 944 belegen. Aus diesem Nachweis ist der gesamte Umfang der RAL-Gütesicherung erkennbar.