Aktuelle Informationen zu möglichen Gesundheitsrisiken auf Kunstrasenplätzen in Sportfreianlagen

Derzeit gibt es eine lebhafte Diskussion über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch die Verwen-dung von Einstreugranulaten aus Recyclat in Kunststoffrasensystemen in Sportfreianlagen.

Aktuelle Einschätzung der ECHA:

Die ECHA (European Chemicals Agency) hat im Auftrag der europäischen Kommission eine umfang-reiche Untersuchung zu möglichen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, einschließlich Kinder, durch die Verwendung von Einstreugranulat aus Recyclat in Kunststoffrasensystemen durchgeführt. Grundlage bilden aktuell verfügbare Studien aus verschiedenen europäischen Staaten, unter anderem wurden mehrere hundert Proben von mehr als 100 Spielfeldern ausgewertet.

Untersucht wurde das Gefahrenpotential, das durch den direkten Kontakt über die Haut, durch orale Aufnahme oder Einatmung mit dem Granulat bzw. von Granulat-Staub entstehen kann.

Die Ergebnisse der Untersuchung der ECHA wurden am 28.02.2017 auf folgender web-Seite veröffentlicht: https://echa.europa.eu/-/recycled-rubber-infill-causes-a-very-low-level-of-concern

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die ermittelten

  • PAK-Konzentrationen weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte gemäß REACH (Eintrag 28 im Anhang XVII der REACH VO) liegen und damit das Risiko als sehr gering eingestuft wird,
  • die Schwermetall-Konzentrationen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge liegen und die
  • Phthalat-, Benzothiazol- und Methylisobutylketon-Konzentrationen ebenfalls deutlich unterhalb der Grenzwerte liegen, die zu Gesundheitsproblemen führen würden.

Fazit:
Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten kam die ECHA zu der Einschätzung, dass die Verwendung von Einstreugranulat aus Recyclat kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt.

Die Ergebnisse der ECHA sind vorläufig und werden mit Vorlage neuer Informationen weiter konkretisiert.

Empfehlungen der ECHA:

Zur Sicherstellung, dass ausschließlich Einstreugranulate mit sehr geringem PAK-Gehalt und sehr geringer Konzentration bei den anderen relevanten Gefahrstoffen zum Einsatz kommen, sollten

  • die Interessenverbände entsprechende Leitlinien entwickeln und
  • die Hersteller von Einstreugranulat aus Recyclat die Gefahrstoffkonzentrationen prüfen und nachweislich transparent überwachen.

Vorgehensweise der RAL Gütegemeinschaft:

Die RAL Gütegemeinschaft geht davon aus, dass im Rahmen einer europäischen oder nationalen Normung, in Übereinstimmung mit aktualisierten Bestimmungen nach REACH, Grenzwerte für den PAK-Gehalt und andere Gefahrstoffe in Einstreugranulaten aus Recyclat festgelegt werden.

Bis zur Vorlage einer europäischen oder nationalen Norm sieht die RAL Gütegemeinschaft eine Regelung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 944/4 vor und erweitert die Prüfungen zur Umweltverträglichkeit wie folgt:

  1. Bei den elastischen Einstreugranulaten aus Recyclat, mit und ohne Ummantelung, werden die Konzentrationen der 18 PAK (erweiterte Stoffliste AfPS GS 2014 PAK) produktionsbegleitend
  2. Die Bewertung erfolgt für die 8 kritischen PAK gemäß Anhang VI der REACH-VO 1272/2008 Teil 3 Tabelle 3.1. (sind Bestandteil der erweiterten Stoffliste).
  3. Diese 8 kritischen PAK dürfen als Summenparameter einen Grenzwert von 20 mg/kg TS nicht überschreiten.

Als Prüfverfahren zur Messung der PAK-Stoffgehalte gilt die DIN ISO 18287. Die Erfassung der PAK erfolgt mit der bereits praktizierten Überwachung der Zink-Konzentration und tritt ab 01.03.2017 rückwirkend in Kraft.

Mit dieser Regelung trägt die RAL Gütegemeinschaft den Empfehlungen der ECHA zum Schutz Gesundheit der Verbraucher Rechnung.

Hinweis zu bestehenden Kunstrasenplätzen :

Bei den in der RAL-Gütegemeinschaft organisierten Herstellern von Einstreugranulat aus Recyclat werden nachweislich ausschließlich Altreifen europäischen Ursprungs verarbeitet. Auch frühere Messungen an diesen Einstreugranulaten haben nur sehr geringe PAK-Konzentrationen ergeben. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass bei bestehenden Kunstrasenplätzen, die mit einem RAL zertifizierten Einstreugranulat aus Recyclat verfüllt wurden, die Grenzwerte gemäß REACH- Verordnung weit unterschritten werden.

Berlin, den 23.03.2017

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